Mitgliederfragen

Fragen und Antworten rund um die Mitgliedschaft

Sektionswechsel

Kann ich auch während des Jahres die Sektion wechseln?

Ja, der Sektionswechsel kann auch unter dem laufenden Kalenderjahr durchgeführt werden. Für einen Wechsel in unsere Sektion (DAV Biberach) ist eine Kündigung bei ihrer bisherigen Sektion nötig (bitte die Kündigungsfrist bis 30.09. beachten). Mit der Kündigungsbestätigung, zusammen mit dem Anmeldeformular (siehe Link unten) melden Sie sich bei unserer Sektion an.

Es entstehen für Sie keine neue Aufnahmegebühren. Auch die Beitragsgebühr wird ihnen bei Sektionswechsel im laufenden Jahr erlassen und nicht nochmals berechnet. Nach Erhalt ihres DAV Ausweises von Biberach senden Sie uns die alten Ausweise ihrer bisherigen Sektion zu. In der DAV Zentrale in München werden die Beiträge dann verrechnet.

-> Aufnahmeformular Sektionswechsel

Unser Kontakt für die Mitgliederverwaltung

DAV-Biberach e.V.
Mitgliederverwaltung
Ehinger-Tor-Platz 3
88400 Biberach / Riss

Tel: +49 (0)7351 320 7575      

Email: mv@dav-biberach.de

Kündigung

Ich möchte mich und meine Familie kündigen, was wird dazu benötigt?

Vornamen, Nachnamen und das Geburtsdatum aller Personen die kündigen möchten. Volljährige Kinder müssen die Kündigung selbstständig verfassen oder mitunterschreiben.

Unser Kontakt für die Mitgliederverwaltung

DAV-Biberach e.V.
Mitgliederverwaltung
Ehinger-Tor-Platz 3
88400 Biberach/Riss

Fax: +49 (0)7351 3207574      

Email: mv@dav-biberach.de